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Stand: 07.12.2022

Anmeldefrist:

15. August 2023

  • 27. September 2023

    09:30 Uhr - 17:00 Uhr

Rechtliche Betreuung - Patientenverfügung

Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Das neue Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung betreuter Menschen und stellt ihre Wünsche in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns. Der Betreuer hat die Angelegenheiten der betreuten Person so wahr-zunehmen, dass diese im Rahmen ihrer Möglich-keiten ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann. Betreuungsvereine sind nun verpflichtet, Quer-schnittsaufgaben durchzuführen und im Rahmen dessen über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügun-gen und Patientenverfügungen zu informieren.

Dieses Tagesseminar soll helfen, die neu aufge-worfenen Fachfragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen zu klären, unter Zuhilfe-nahme der seit der Gesetzesänderung ergan-genen Rechtsprechung.

Inhalt

Einzelheiten zum Inhalt der Beratung zur Vollmacht und Patientenverfügung nach neuerer Gesetzeslage.

Inhalt der gesetzlichen Neuregelung: 

  • Wirksamkeitsvoraussetzungen
  • Reichweitenbeschränkung
  • Verbindlichkeit für Ärzte, Pflegepersonal, Betreuer, Bevollmächtigten
  • Genehmigungspflichten
  • Verfahren und Rechtsmittel

Zeitlicher Ablauf

09:30 Uhr         Ankommen

10:00 Uhr         Beginn der Veranstaltung

12:30 Uhr         Mittagspause

13:30 Uhr         Weiterarbeit am Thema

ca.17:00 Uhr     Ende der Veranstaltung 

 

Zielgruppe

Mitarbeitende im Betreuungsverein

Max. Teilnehmerzahl

50 Teilnehmer:innen

Kosten

140 Euro (Mitarbeiter:innen des SkF 130 Euro)

Referent(in)

Horst
Deinert

Sozialarbeiter, Dipl. Verwaltungswirt

Duisburg


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Rechtliche Betreuung - Patientenverfügung