Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Das neue Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung betreuter Menschen und stellt ihre Wünsche in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns. Der Betreuer hat die Angelegenheiten der betreuten Person so wahr-zunehmen, dass diese im Rahmen ihrer Möglich-keiten ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann. Betreuungsvereine sind nun verpflichtet, Quer-schnittsaufgaben durchzuführen und im Rahmen dessen über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügun-gen und Patientenverfügungen zu informieren.
Dieses Tagesseminar soll helfen, die neu aufge-worfenen Fachfragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen zu klären, unter Zuhilfe-nahme der seit der Gesetzesänderung ergan-genen Rechtsprechung.
Inhalt
Einzelheiten zum Inhalt der Beratung zur Vollmacht und Patientenverfügung nach neuerer Gesetzeslage.
Inhalt der gesetzlichen Neuregelung:
- Wirksamkeitsvoraussetzungen
- Reichweitenbeschränkung
- Verbindlichkeit für Ärzte, Pflegepersonal, Betreuer, Bevollmächtigten
- Genehmigungspflichten
- Verfahren und Rechtsmittel
Zeitlicher Ablauf
09:30 Uhr Ankommen
10:00 Uhr Beginn der Veranstaltung
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Weiterarbeit am Thema
ca.17:00 Uhr Ende der Veranstaltung