Adoptions- und Pflegekinderdienst
Die Vollzeitpflege ist eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Hilfe zur Erziehung (§ 33 SGB VIII).
Die Adoptionsvermittlung ist eine staatliche Aufgabe, freie Träger benötigen für die Vermittlung eine Anerkennung gem. §2 Abs.2 und §4 Abs. 1 AdVermiG
Zwei bayerische Ortsvereine in der Trägerschaft des SkF Amberg , SKF Nürnberg bieten den Adoptions- und Pflegekinderdienst an.
Der SkF Landesverband Bayern vernetzt die Adoptions- und Pflegekinderdienste (SkF und KJF). In regelmäßig stattfindenden Arbeitskreisen auf Landesebene werden Erfahrungen und Wissen ausgetauscht, an der Sicherung qualitativer Standards gearbeitet, gemeinsam Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit erstellt oder Aktionen geplant. Die zuständige Landesreferentin trägt Anliegen aus diesem Kreis in die landes- und kirchenpolitische Arbeit und sie organisiert Fachtage oder Fortbildungen zu aktuellen Themen im Fachbereich.