Kinder- und Jugendhilfe
Diese steht als Begriff für eine Vielzahl an Leistungen, die von Staat (öffentliche Träger) und Zivilgesellschaft (freie Träger) zum Wohle von Kindern, Jugendlichen und Familien erbracht werden. Grundlage ist das SGB VIII
Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es, das Recht jedes jungen Menschen auf Erziehung und Entwicklung zu verwirklichen und hierbei Eltern zu unterstützen. Im Zentrum steht die Sicherung des Kindeswohls. Wird es gefährdet, hat die Jugendhilfe die Aufgabe, die Gefährdung abzuwenden.
Die Sorge für die Belange junger Menschen und ihrer Familien gehört zum verbandlichen Profil des SkF. Auf der Basis von Verbundenheit mit Mädchen, jungen Frauen und Alleinerziehenden hat der SkF als Frauen- und Fachverband spezifische Kenntnisse über deren Lebenswelt erworben. Sie sind die Grundlage für Beratung, Hilfe und Projekte.
Gemäß der gesetzlichen Grundlage liegt die Aufgabe des SkF Landesverbandes darin, "dazu bei(zu)tragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt (in Bayern) zu erhalten oder zu schaffen." (aus § 1 Satz 4 SGB VIII)
Als fachpolitische Vertretung seiner Mitgliedsorganisationen fungiert der SkF Landesverband als Lobbyist junger Menschen und ihrer Familien. Hierzu kooperiert er mit Verbänden der Freien Jugendhilfe sowie mit dem Landes-Caritasverband als Spitzenverband, hält Kontakt mit Entscheidungsträgern in Politik und Kirche und sichert durch zielgerichtete Gremienvertretung die Mitgestaltung an landesweiten Entwicklungen.
Charakteristisch für die Kinder- und Jugendhilfe im SkF ist seine Vielgestaltigkeit, d h. die SkF Ortsvereine sind in unterschiedlichen Bereichen tätig.
Schwerpunkte sind die:
- ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung § 27 ff. SGB VIII
- die Kindertagesbetreuung und Tagespflege § 22-24 SGB VIII
- die Kindertagesbetreuung und Tagespflege § 43 SGB VIII
- BayKiBiG
- die Frühen Hilfen
- Wohnformen für Mütter/Väter
- offene Kinder- und Jugendarbeit § 11 SGB VIII
- Jugendsozialarbeit § 13 SGBVIII
Die SkF Ortsvereine halten folgende Angebote vor:
Kindertagesbetreuung und Tagespflege
Amberg, Augsburg, Bamberg, Garmisch , München, Nürnberg, Prien, Regensburg, Schwandorf
Frühe Hilfen
Aschaffenburg, Augsburg, Garmisch, Ingolstadt, München, Nürnberg, Süd-Ostbayern, Würzburg
Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
Augsburg, Bamberg, Garmisch, München, Nürnberg, Würzburg
Ambulante Erziehungshilfen
Aschaffenburg, Bamberg, München, Nürnberg, Würzburg
Teilstationäre und stationäre Erziehungshilfen
Augsburg, Bamberg, München , Nürnberg, Würzburg
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit