Gemeinsame
Presseerklärung der Verbände
Sozialdienst
katholischer Frauen Landesverband Bayern
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern
Paritätischer Wohlfahrtsverband Bayern
Der Sozialdienst katholischer Frauen
Landesverband Bayern, die bayerische Arbeiterwohlfahrt und der PARITÄTISCHE
Wohlfahrtsverband Bayern lehnen das geplante Betreuungsgeld entschieden ab.
Die Verbände appellieren an die
Regierungsparteien, das Gesetzesvorhaben zu stoppen und die eingeplanten
Bundesmittel für das Betreuungsgeld besser in den quantitativen Ausbau und in
die Weiterentwicklung der Qualität von institutioneller Kindertagesbetreuung
sowie der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu investieren.
„Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab
dem vollendeten 1. Lebensjahr ab Mitte 2013 droht zu scheitern. Stattdessen
will der Bund das für den Ausbau dringend benötigte Geld – immerhin 1,2
Milliarden Euro pro Jahr ab 2014 – lieber in ein unsinniges Betreuungsgeld
stecken. Gebot der Stunde ist die Unterstützung finanzschwacher Kommunen für
mehr Betreuungsplätze und nicht ideologische Spiegelfechtereien“, erklärt
Thomas Beyer
, der Landesvorsitzende der
Arbeiterwohlfahrt in Bayern.
Auch der Sozialdienst katholischer Frauen
lehnt das Betreuungsgeld ab. „Frauen wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit
von Familie und Beruf, zudem haben viele Frauen, insbesondere Alleinerziehende,
gar keine Wahl – sie müssen erwerbstätig sein“, so
Elisabeth Maskos
, die bayerische Landesvorsitzende des Sozialdienstes
katholischer Frauen.
"Familien mit Kindern stärker zu
unterstützen und ihre Leistungen anzuerkennen ist ganz sicher notwendig. Das
Betreuungsgeld ist dafür aber der völlig falsche Weg“, stellt
Margit Berndl
, Vorstand des
Paritätischen in Bayern fest. „Mit dem Betreuungsgeld wird für Familien real
keine neue Wahlmöglichkeit geschaffen. Es hat schlicht nur symbolischen
Charakter“. Familien mit geringem Einkommen und insbesondere Alleinerziehende
könnten damit nicht auf ihre Erwerbstätigkeit verzichten. Sie seien weiterhin
auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind angewiesen. Die staatlich finanzierte
Anerkennung erhielten besser verdienende Eltern, die es sich leisten können
zuhause zu bleiben oder mit dem Betreuungsgeld dann ihr Au-pair-Mädchen zu
finanzieren. „Mit gerechter Unterstützung, Anerkennung der Elternschaft und mit
sinnvoller frühkindlicher Erziehung und Bildung für die Kinder hat dies nichts
zu tun!", urteilt Berndl.
München, 3. April 2012
Elisabeth Maskos
Beate Frank
SkF Landesvorsitzende
Referentin
für Kinder- und Jugendhilfe
SkF Landesverband Bayern e.V., Bavariaring 48, 80336 München
Tel.: 089/5388600
Mail:
landesverband@skfbayern.de