Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass auch eine Schwangerenberatung ohne Beratungsschein mit öffentlichen Finanzmitteln zu fördern ist, entspricht einer immer wieder erhobenen Forderung des Landesverbandes Bayern des Sozialdienstes Katholischer Frauen.
Nach der Entscheidung der deutschen Bischöfe, die katholischen Beratungsstellen für schwangere Frauen ohne Ausgabe eines Beratungsscheines weiter zu führen, war in mehreren Bundesländern die staatliche Förderung der qualifizierten Arbeit der Schwangerenberatung des Sozialdienstes Katholischer Frauen und der Caritas eingestellt worden, so auch in Bayern. Dies bedarf nun im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes möglichst umgehend einer Korrektur.
Das Urteil stellt die Pluralität eines Beratungsangebotes mit unterschiedlichem Profil heraus. Es betont, dass eine umfassende Beratungsarbeit entsprechend dem Schwangerschaftskonfliktsgesetz ein wichtiger Bestandteil des Lebensschutzes ist. Das Urteil erkennt somit ausdrücklich die Berechtigung und Förderungswürdigkeit von Beratungsarbeit an, die Beratung zum Lebensschutz umfassend leistet, ohne eine Beratungsbescheinigung auszustellen.
Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverwaltungsgericht auch die Höhe des Förderanspruchs in Anlehnung an den Fördersatz für anerkannte Konfliktberatung mit 80 Prozent der notwendigen Personal- und Sachkosten beziffert hat.
Damit hat das Gericht auch die Koordinaten der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung in dieser Frage neu gezogen. Weil ihnen keine staatliche Förderung zugestanden wurde, waren die katholischen Schwangerenberatungsstellen in Teilen der Öffentlichkeit trotz großer Nachfrage von Frauen als eine Art belangloser Seitenzweig abgetan worden, der eigentlich nicht mehr ganz ernst zu nehmen sei. Manche Formen der Auseinandersetzung nahmen sogar Züge eines Mobbing gegen die qualifizierte Arbeit der katholischen Schwangerenberatung an. Das Urteil ist auch eine eindeutige Mahnung, wieder auf den Boden realitätsbezogener und argumentativer Auseinandersetzung zurückzukehren.
München, 16. Juli 2004
Margarete Richardi
Vorsitzende