Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
in Bayern bietet seit fast 60 Jahren Beratung und Hilfe für Frauen,
Familien und Kinder und reagiert dadurch engagiert und zeitgemäß auf deren Nöte
und Problemlagen. Durch seinen sozialen Dienst trägt er auch
zum
Auftrag der Kirche bei, die von vielen
Menschen danach bewertet wird, was sie an konkreter Nächstenliebe in unserer
Gesellschaft leistet.
Der Dienst der Nächstenliebe am Mitmenschen
gehört neben der Verkündigung des Evangeliums und der Feier der Sakramente zur
Grundfunktion der Kirche. Wenn er in einer Gemeinschaft des Dienstes erfüllt
wird, so ist dies die Diakonie, die für den katholischen Bereich Caritas
genannt wird. An dieser Caritas nimmt unser Verband teil und ist daher eine
Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Diese Besonderheit findet
keine Berücksichtigung, wenn man den Sozialdienst katholischer Frauen nur als
einen Verband der Freien Wohlfahrtspflege betrachtet. Er ist dies zwar auch,
aber deshalb keine bloße Sozialagentur, sondern erhält seinen Sonderstatus
durch die Zuordnung zur katholischen Kirche. Dieses Profil zu verdeutlichen,
ist der Anlass unserer Landestagung. In Konkurrenz mit anderen Anbietern im
Sozialbereich muss aus vielerlei Gründen die Zuordnung zur Kirche verdeutlicht
werden. Dies fordert nicht nur die Verfassungsgarantie des Grundgesetzes für
die Religionsgesellschaften, sondern auch der Vertrag über eine Verfassung für
Europa sieht in seinem Artikel 52 vor, dass die Union den Status achtet,
den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den
Mitgliedsstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und bestimmt, dass die
Union diesen Status nicht beeinträchtigt. Dann aber muss klar werden, worin das
Proprium des Sozialdienstes katholischer Frauen liegt.
Die durch McKinsey durchgeführte Umfrage
ergab, dass die Caritas und ihre Fachverbände nicht unbedingt mit der
katholischen Kirche in Zusammenhang gebracht werden. Um so wichtiger ist eine
deutlichere Profilierung des SkF als Verband in der Kirche. Wie sie gelingen
kann, soll uns auf unserer Landestagung beschäftigen. Dies geschieht auf der
Grundlage der Caritasstudie (Dr. Becker, DCV), aus theologischer Sicht (Prälat
Dr. Doering, Katholisches Büro Bayern), aus juristischer Sicht
(Prof. Dr. Isensee, Universität Bonn) und aus der Erfahrung im Dienst
an den uns anvertrauten Menschen (Annelie Windheuser,
Anna-Katharinenstift-Karthaus).
Augsburg, 3. Mai 2005
Margarete Richardi
Vorsitzende