20 Jahre Rechtliche Betreuung – Aktionstag in München
„Den rechtlichen Rahmen gibt seit 20 Jahren das
Betreuungsgesetz vor – es sichert das Recht hilfsbedürftiger Menschen auf ein
selbstbestimmtes Leben. Mindestens genauso wichtig sind aber die Menschen, die
diesen rechtlichen Rahmen ausfüllen und Verantwortung übernehmen – ihnen allen
gebührt heute mein ganz besonderer Dank.“ Mit diesen Worten würdigte die
bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk in ihrer Rede beim Aktionstag in
München alle Betreuer/innen, seien sie haupt- oder ehrenamtlich in diesem
Bereich beschäftigt.
Ohne deren Einsatz geht nichts bei 189.000 Betreuungen allein in
Bayern (dreimal mehr als noch vor 20 Jahren). Diese Zahl spiegelt nicht nur den
demographischen Wandel wider, sondern auch den Anstieg von Betreuungen aufgrund
anderer Ursachen, wie beispielsweise der Zunahme von psychischen Erkrankungen.
Weitere politische und kommunale Akteure wie z. B. Klaus Hofmeister von der
Betreuungsstelle im Sozialreferat der Landeshauptstadt unterstrichen die
Bedeutung der Betreuungsvereine besonders bei der Begleitung, Gewinnung und
Schulung von ehrenamtlichen Betreuern/innen. Für eine ausreichende Finanzierung
dieser Arbeit der Betreuungsvereine setzt sich Joachim Unterländer, MdL, im
Bayerischen Landtag seit langem ein und wird dieses Anliegen auch im
Doppelhaushalt 2013 /2014 vertreten.
Viele Passanten informierten sich am 11. Oktober 2012 am belebten
Sendlinger-Tor-Platz in München über die Arbeit der acht anwesenden Münchner
Betreuungsvereine, die die Veranstaltung unter Federführung der Fachreferentin
des SkF Landesverbandes Bayern organisiert hatten. Einige interessierten sich
intensiver für die Arbeit als ehrenamtliche Betreuer – die
Informationsveranstaltung hatte ihr Ziel erreicht.
Justizministerin Merk gab zum Abschluss das Startsignal und über 300
orangefarbene Luftballons stiegen in den weißblauen Himmel nicht nur in
München, sondern auch bei weiteren bayerischen Vereinen (z. B. auch beim SkF in
Amberg und Ingolstadt), die zeitgleich Aktionen unter dem Motto der
Betreuungsvereine „Wir sind da – 20 Jahre Rechtliche Betreuung, die Richtung
stimmt“ organisiert hatten.
München, 18. Oktober 2012
Landesvorsitzende
Fachreferentin
Das Betreuungsrecht besagt, dass für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder
von Amts wegen für ihn ein Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt wird, wenn
er auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht
besorgen kann.
Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt
werden.
Den Betroffenen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, sie zu
unterstützen anstatt zu bevormunden, das ist das Anliegen der
Betreuungsvereine.
Foto: © SkF München
v.
l. n. r.
Justizministerin Dr. Beate Merk gab zusammen mit Joachim Unterländer, MdL, das
Startsignal zur Luftballonaktion der Betreuungsvereine am Münchner
Sendlinger-Tor-Platz.