Rechtsanspruch zu Elternassistenz für behinderte Mütter
notwendig
„Eine behinderte Mutter muss mit vielen Problemen kämpfen,
die für nicht betroffene Frauen keine Rolle spielen“, erklärte Elisabeth Fink,
Schwangerenberaterin an der Beratungsstelle in Regensburg, Rollstuhlfahrerin
und Mutter von drei Kindern.
Beim Fachtag „Kinderwunsch,
Schwangerschaft und Eltern-Sein mit Handicap“ des Sozialdienstes katholischer
Frauen (SkF) Landesverband Bayern wurde das Thema Behinderung und Elternschaft
aus vielfältigen Perspektiven betrachtet.
Das Fazit ist eindeutig: Weil Behinderung und Elternschaft eine schwierige
Kombination ist, brauchen betroffene Eltern dringend eine Elternassistenz, die
der betroffenen Mutter bei den Dingen des Alltags zur Hand geht.
Einen Rechtsanspruch
auf Elternassistenz gibt es jedoch nicht. Ihn forderte Esther Hoffmann vom
Netzwerk von und für Frauen mit Behinderung. Bislang ist in der Alltagsrealität
fast immer der Partner als Assistenz eingebunden, was jedoch die Gefahr von
Abhängigkeiten birgt, die für die Paarbeziehung sehr schwierig sind.
Hilfe aus
einer Hand ist notwenig und die Gewährung einer Leistung darf nicht die Kürzung
anderer Leistungen zur Folge haben. Bisher gewährte Leistungen müssen sich behinderte
Frauen hart erkämpfen. Nach der Geburt eines Kindes beginnt für die Familie ein
langwieriger Gang durch verschiedene Ämter.
In ganz Bayern gibt es nur zwei Spezialambulanzen, erläuterte Prof. Dr.
Gerlinde Debus, Leiterin der Ambulanz an der Frauenklinik in Dachau, zur medizinischen
Versorgung von Frauen mit Behinderung. Das bedeutet lange Wege für die Frauen
und damit zusätzliche Belastungen.
Solche
Nöte von behinderten Frauen kennt Irmgard Badura, Behindertenbeauftragte der
Bayerischen Staatsregierung, nur allzu gut. In ihren Ausführungen gewährte sie Einblick
in ihre Erfahrung mit politischen Prozessen zu den Themen der Behinderten. Sie
wies auch auf die UN Behindertenkonvention hin, von der jedoch derzeit
vorrangig das Bildungsthema (inklusive Bildung) behandelt wird. Hier gilt es
den Blick zu weiten und alle Bereiche des Lebens zu betrachten und
einzubeziehen.
Auch der
Blick hinsichtlich der Art der Behinderung muss geöffnet werden, denn Angebote,
seien es in der Beratung oder in der Unterstützung, für Frauen und Mütter mit
geistiger Behinderung fehlen bislang noch fast völlig.
München, 8. März 2012
Elisabeth
Maskos
Silvia
Wallner-Moosreiner
SkF Landesvorsitzende
SkF
Referentin für Schwangeren- und Familienhilfe