Die 23 katholischen Schwangerenberatungsstellen in
Bayern, die vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und von der Caritas
geführt werden, sind in wachsendem Maße bei ratsuchenden Frauen gefragt. Im
Jahr 2000, als die Beratungsstellen noch im System der staatlichen
Schwangerenberatung wirkten, wurden 14.318 Beratungsfälle gezählt. Im Jahre
2002 wuchs diese Zahl auf 15.214 Beratungsfälle und noch einmal im Jahr 2003
auf 16.166.
Diese Beratungszahlen zeigen, dass die im Auftrag der
bayerischen Bischöfe tätige katholische Schwangerenberatung nach wie vor
erfolgreich ihren unverzichtbaren Beitrag zum Schutz des Lebens ungeborener
Kinder und zur Solidarität mit Müttern und ihren Kindern in Schwierigkeiten und
Notlagen leistet. Es gibt eine große Zahl von Frauen, die sich gegen einen
Schwangerschaftsabbruch entscheiden, aber Beratung und Hilfe benötigen, weil
sie eine schwierige Lebenslage zu bewältigen haben. Es kommen auch Frauen, die
in den ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft Probleme und Fragen haben, ob sie
ihr Kind annehmen können. Sie kommen in die katholische Schwangerenberatung,
obgleich sie wissen, dass sie dort keine Beratungsbestätigung erhalten. Die
Frauen bringen den Beraterinnen der katholischen Schwangerenberatung ein großes
Vertrauen entgegen. Sie wissen auch, dass sie dort vielfältige Hilfen finden,
die sie benötigen, wenn sie sich für ihr Kind entscheiden.
Angesichts einer steigenden Zahl von Spätabtreibungen
haben die katholischen Beratungsstellen ihr Angebot der psychosozialen Beratung
erweitert. In dieser Beratung werden Mütter und Väter im Zusammenhang mit
vorgeburtlichen Untersuchungen begleitet. Sie suchen Rat, wenn es um die
Entscheidung für oder gegen solche Untersuchungen geht. Sie suchen Hilfe für
eine tragfähige Entscheidung zugunsten des Lebensrechtes ihres ungeborenen
Kindes.
Einen großen Raum nimmt auch die vorbeugende Beratung
ein. Dabei geht es um den verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen
Sexualität und eine
an dieser
Verantwortung orientierte Aufklärung. Diese Beratung bleibt auch deswegen
notwendig, damit es nicht vermehrt zu unerwarteten Schwangerschaften von
minderjährigen Mädchen kommt. Die Beratung wird daher von Seiten der Schulen
und Jugendhilfeeinrichtungen verstärkt angefragt.
Um das umfassende Angebot der katholischen
Schwangerenberatung zu sichern, werden die Beratungsstellen seit 2001 zu 100
Prozent von den bayerischen Bischöfen finanziert. Die Beratungsstellen im
System der staatlich anerkannten Beratung erhalten in Bayern dagegen zu 95
Prozent staatliche und kommunale Mittel. In vielen anderen Bundesländern werden
die katholischen Beratungsstellen auch vom Staat finanziell gefördert, weil
dort die Leistungen in der Schwangerenberatung auch von Seiten des Staates
anerkannt werden. Wenn der Staat ein Beratungskonzept vorgibt, das dem
Lebensschutz dient, darf er nach dem Gleichheitsgrundsatz nicht Einrichtungen
von der finanziellen Förderung ausschließen, die diese Schutzpflicht eindeutig
erfüllen, wie das der Sozialdienst katholischer Frauen und die Caritas auch in
Bayern tun. Wenn eine Förderung ausschließlich auf Beratungsstellen
eingeschränkt ist, die Beratungsscheine ausgeben, wird die Zielsetzung des
Beratungskonzepts verfehlt, dem Schutz des ungeborenen Lebens uneingeschränkt
zu dienen.
München, 15. März 2004
Margarete Richardi
Vorsitzende