Die 23 katholischen
Schwangerenberatungsstellen in Bayern, die vom Sozialdienst katholischer Frauen
(SkF) und von der Caritas geführt werden, sind in zunehmendem Maße bei
ratsuchenden Frauen gefragt. Im Jahr 2000, als die Beratungsstellen noch im
System der staatlichen Schwangerenberatung wirkten, wurden 14.318
Beratungsfälle gezählt. In den folgenden Jahren stieg die Zahl der Beratungsfälle
stetig an und umfasste im Jahre 2004 insgesamt 16.436 ratsuchende Frauen und
ihre Familien.
Diese Beratungszahlen zeigen, dass die
im Auftrag der bayerischen Bischöfe tätige katholische Schwangerenberatung
weiterhin erfolgreich ihren unverzichtbaren Beitrag zum
Lebensschutz ungeborener Kinder und zur
Solidarität mit Müttern und ihren Kindern in Not leistet. Es kommen viele
Frauen, die sich gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, aber Beratung
und Hilfe benötigen, weil sie eine schwierige Lebenslage zu bewältigen haben.
Es kommen aber auch Frauen, die in den ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft
Probleme und Fragen haben, ob sie ihr Kind annehmen können. Sie kommen in die
katholische Schwangerenberatung, auch wenn sie wissen, dass sie dort keine
Beratungsbestätigung erhalten. Sie setzen großes Vertrauen in unsere
Beraterinnen und wissen auch, dass sie dort vielfältige Hilfen finden, wenn sie
sich für ihr Kind entscheiden.
Angesichts stetig steigender Zahlen von
Spätabtreibungen bildet die psychosoziale Beratung im Kontext von
Pränataldiagnostik weiterhin einen Schwerpunkt in den
katholischen Beratungsstellen. SkF und Caritas plädieren hier
gegen eine Pflichtberatung bei medizinischer Indikation. Denn unsere
Erfahrungen zeigen, dass die freiwillig anzunehmende Beratung für die
betroffenen Familien hilfreicher ist, um eine tragfähige Entscheidung zugunsten
des Lebens ihres ungeborenen Kindes zu treffen.
Einen großen Raum nimmt nach wie vor
die präventive Beratung ein, weil die Zahl der oft ungewollten
Schwangerschaften von Minderjährigen stetig ansteigt.
Um das umfassende Angebot der
katholischen Schwangerenberatung zu sichern, werden die Beratungsstellen seit
2001 zu 100 Prozent von den bayerischen Bischöfen finanziert. Die Beratungsstellen
im System der staatlich anerkannten Beratung erhalten in Bayern dagegen zu 95
Prozent staatliche und kommunale Mittel. Nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 2004, das festlegt, dass im Sinne der
Sicherung des pluralen Angebots die von der katholischen Kirche getragenen
Beratungsstellen und diejenigen des Vereins Donum Vitae nicht dieselbe
weltanschauliche Ausrichtung haben, stünde unseren Beratungsstellen eine
staatliche Förderung zu. Diese wäre auch angemessen, um den Beitrag der Kirche
zum Lebensschutz nicht nur zu würdigen, sondern auch dauerhaft zu sichern.
München, 15. März 2005
Margarete
Richardi
Vorsitzende