Der Sozialdienst katholischer Frauen Landesstelle Bayern
e.V. begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006, das die
Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für den Jugendstrafvollzug für
erforderlich hält.
Wie Baden-Württemberg legte auch Bayern dazu gestern einen
eigenen Entwurf vor, der die bisherigen Standards in Bayern fortentwickeln
soll.
Dazu nimmt der Sozialdienst katholischer Frauen, der sich seit mehr als hundert
Jahren für Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Situationen, vor
allem auch für straffällig gewordene Menschen engagiert, Stellung.
Grundsätzlich ist zum Entwurf positiv zu bemerken, dass der
Erziehungsauftrag des Jugendstrafvollzugs herausgestellt werden soll.
Darüber hinaus begrüßt der SkF Landesstelle Bayern den Vorrang der Ausbildung
junger Straffälliger, denn ohne ein Minimum an schulischer Ausbildung gestaltet
sich eine straffreie Zukunft ungleich schwerer. Allerdings lässt der bayerische
Entwurf einen genauen Förderplan vermissen, der die Delinquenten zu einem
zukünftig straffreien Leben befähigen soll, nicht zuletzt um die Allgemeinheit
vor künftigen Straftaten zu schützen. Die Befähigung zum straffreien Leben
erfordert besondere Anstrengungen vom Jugendlichen selbst wie auch vom
Jugendstrafvollzug. Dazu ist eine sach- und fachgerechte Ausstattung
erforderlich, die mit Investitionen verbunden ist. Denn Investitionen in diesem
Bereich sind Investitionen in die Zukunft.
Der SkF Landesstelle Bayern begrüßt die erweiterte
Besuchszeit, weil sie der Erhaltung der sozialen Netzwerke jugendlicher
Straftäter dient. In diesem Zusammenhang würdigt der Entwurf auch die
vorgesehene Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Tätigen, die für ein Leben
„draußen“ wertvolle Bezugspersonen darstellen.
Allerdings fehlt dem Entwurf die grundsätzliche Berücksichtigung der
unterschiedlichen Lebenslagen junger Delinquentinnen. Der Blick auf die
Situation von straffällig gewordenen Mädchen und Frauen muss im Strafvollzug
geschärft werden. Dem Gender-Gedanken ist an dieser Stelle Rechnung zu tragen.
Der Freiheitsentzug sollte nach wie vor bei Jugendlichen
ultima ratio bleiben.
Ein wichtiger Pfeiler in der Vermeidung von Straftaten ist und bleibt die
Prävention.
Ein gelungenes Beispiel einer solchen Bemühung ist das von der SkF Landesstelle
Bayern initiierte interaktive Präventionsprojekt für Jugendliche „Michel“, das
mittlerweile an zahlreichen Schulen in Bayern erfolgreich umgesetzt wird.
München, 8. Juni 2006
Margarete Richardi
Vorsitzende