Am 19. Juli 2006 beschloss die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes notorischen Schulstörern die Schulzeit um ein Jahr zu verkürzen.
Der Sozialdienst katholischer Frauen als Fachverband der
Kinder- und Jugendhilfe betrachtet diesen Beschluss mit großer Sorge.
Nach der Bayerischen Verfassung hat die Schule eine verfassungsgemäße Aufgabe.
Der darin beschriebene Bildungs- und Erziehungsauftrag gilt selbst für schwierige
Kinder und Jugendliche.
Die Problemlage ist uns sehr wohl bewusst, allerdings ist
die Entlassung in die Perspektivelosigkeit nicht nur keine Lösung, sondern eine
Problemverschärfung.
Nicht zuletzt, weil es bereits jetzt zu viele Schüler gibt, die ohne einen
Abschluss die Schule verlassen und somit von jeglicher Art von Bildung und
beruflicher Qualifikation ausgeschlossen werden.
Es ist davon auszugehen, dass sich das schwierige Verhalten
dieser Kinder- und Jugendlichen über einen längeren Zeitraum entwickelt.
Daher fordern wir statt Ausgrenzung eine frühzeitige Intervention auf der Basis
von vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhaus und Jugendhilfe
sowie gezielte Investitionen in die personelle und strukturelle Ausstattung
statt repressiver Maßnahmen.
Der Sozialdienst katholischer Frauen ist aus seinem
traditionellen Engagement heraus für das Wohl von Kindern und Jugendlichen
immer bereit an einer Problemlösung mitzuwirken, allerdings erteilt er den
beschlossenen Maßnahmen zu Lasten von Kindern und Jugendlichen eine klare
Absage.
München, 21. Juli 2006
Margarete Richardi
Vorsitzende