Das Lebensschutzkonzept unseres Staates beruht laut Bundesverfassungsgericht auf den drei Säulen: gesetzliches Regelwerk, Umsetzung des Regelwerks in der Verwaltung und Beratung.
Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen nehmen daher den Auftrag des Gesetzgebers wahr, mit Frauen und Männern in Schwangerschaftskonflikten oder belasteten Situationen einer Schwangerschaft eine Perspektive für ein Leben mit dem zu erwartenden Kind zu erarbeiten. Dabei spielt das Elterngeld als Förderung der Familiengründungsphase eine zentrale und stabilisierende Rolle.
Die geplante Anrechnung des Elterngeldes auf den Leistungsbezug nach dem SGB II wird der Intention des Elterngeldes nicht gerecht und verschlechtert die Chancen der Perspektivbildung eklatant.
Darüber hinaus sind die derzeit begleiteten Eltern von gänzlich abweichenden Bedingungen ausgegangen. Schon jetzt zeigt sich in den Beratungsstellen bei (werdenden) Eltern Angst und Verunsicherung bis hin zur Ausweglosigkeit, die Situation meistern zu können.
„Nach Einschätzung der Fachdienste verletzt die geplante Regelung der vollständigen Anrechnung des Elterngeldes die Intention des Lebensschutzes für die Zukunft“, betont Elisabeth Maskos, Landesvorsitzende des SkF in Bayern. Der Landesverband vertritt im Bereich Schwangerenberatung sowohl den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) als auch die Katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen der Caritas (CV) in Bayern. In einer Versammlung der Träger dieser Beratungsstellen im November 2010 positionierten sie sich einstimmig gegen diese für Familien einschneidenden Entscheidungen der Politik.
Die Eltern, die sich in der
Schwangerschaft auf die ergänzende Zahlung des Elterngeldes verlassen haben,
verlieren berechtigt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Perspektivbildung
anhand der Kurzfristigkeit der Änderungen.
Hier wäre die Einführung eines Stichtages für die Umsetzung (beispielsweise der
Geburten ab 1.10.2011)
ein Gradmesser
für die Verlässlichkeit
der
Rahmenbedingungen in den ersten sensiblen Phasen der Familiengründung, die
ohnehin oftmals durch eine Vielzahl von Veränderungen geprägt und durch den SGB
II- Bezug belastet ist.
Ergänzend wäre die Frage, ob eine Anrechnung von 100% tatsächlich die einzige Option für eine Modifikation der Elterngeldzahlung darstellt oder auch eine z.B. hälftige Anrechnung denkbar wäre.
München, den 26. November 2010
Elisabeth Maskos
Landesvorsitzende