Seit mehr als 30 Jahren leisten der Sozialdienst
katholischer Frauen (SkF) und die Caritas in Bayern durch ihre Beratungsstellen
für Schwangerschaftsfragen einen unverzichtbaren Dienst für Frauen und
Familien, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft Beratung und Hilfe
benötigen.
Zu den Aufgaben unserer Beratungsstellen gehört seit vielen Jahren auch das
Angebot der „Psychosozialen Beratung im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik
und bei zu erwartender Behinderung des Kindes“.
Wegen ihrer anerkannt guten Arbeit setzen viele Frauen und Familien großes Vertrauen in unsere erfahrenen Beraterinnen. Sie begleiten die Frauen zusammen mit Fachärztinnen der Geburtshilfe und Hebammen, durch alle Phasen ihrer Schwangerschaft.
Damit Eltern eine verantwortungsvolle Entscheidung im Sinne
des Lebensschutzes ihres behinderten Kindes treffen können, müssen die
Rahmenbedingungen für betroffene Familien verbessert werden. Im Sinne des
Lebensschutzes ungeborener Kinder gehört dazu eine Überprüfung und
gegebenenfalls Korrektur der derzeitigen Rechtslage beim Arzthaftungsrecht. Und
nicht zuletzt gehört dazu, dass die Menschen in unserem Land Eltern nicht
verurteilen, wenn sie sich für ein behindertes Kind entscheiden.
Denn das menschliche Leben ist in jeder Phase seines Seins - das betrifft das
ungeborene
Kind ebenso wie den
behinderten und den alten Menschen- wertvoll und schützenswert, unabhängig
davon, welchen Grad von Gesundheit, Selbstbewusstsein oder körperlicher,
geistiger und seelischer Leistungsfähigkeit es besitzt.
Im Hinblick auf die Woche für das Leben wurde der Flyer „Blickwechsel“ bayernweit über die Katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen verteilt. Er weist auf das lokale Beratungs- und Hilfenetz der jeweiligen Stellen des SkF und der Caritas hin. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit zur Online- Beratung zu allen diesen Fragestellungen im Internet unter www.skfbayern.de und www.caritas.de .
München, 5. Mai 2006
Margarete Richardi
Vorsitzende