Vormund- und Pflegschaften
Er befördert die verbandlichen und kirchlichen Ziele in der Vereinsvormundschaft in engem Zusammenwirken mit den katholischen Fachverbänden in Bayern und auf Bundesebene (SkF Gesamtverein).
Die zielgerichtete politische Lobbyarbeit erfolgt in Kooperation mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, dem Landes-Caritasverband sowie Entscheidungsträgern in Kirche und Politik. Die verbandliche Gremienarbeit ermöglicht eine Mitgestaltung in diesem Aufgabenfeld an landesweiten Entwicklungen.
Für seine Ortsvereine bietet der SkF Landesverband aufbereitete Fachinformationen, Fortbildungen/ Fachtage sowie Austausch und aktuelle Informationen in Arbeitsbesprechungen an. Er unterstützt die Vereine in der Weiterentwicklung und finanziellen Absicherung der Arbeitsfelder und der Qualitätssicherung.
Der Leistungsumfang der bayerischen Ortsvereine und deren Einrichtungen umfasst die gesetzliche Vertretung der Minderjährigen. Für Kinder und Jugendliche, deren Eltern teilweise oder vollständig an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind, übernehmen die SkF Ortsvereine die Vormundschaft/Pflegschaft. Die Bestellung erfolgt über das zuständige Amtsgericht.
Gesetzliche Grundlagen sind: § 1666, §§ 1773-1895, § 1909 f BGB, § 54 SGB VIII unabhängig von Nationalität und Religion.
Nachfolgende SkF Ortsvereine sind gemäß §1791a BGB, §54 SGB VIII und Art. 60 AGSG anerkannte Vereine zur Führung von Vereinsvormunschaften / Pflegschaften:
Amberg, Bamberg, München, Schwandorf, Schweinfurt,Würzburg